Visum und andere Vorschriften

Reisedokumente
Die Mitgliedsstatten der Europäischen Union (EU) haben am 8. Dezember 2022 einstimmig den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ab dem 1. Januar 2023 genehmigt.
Der Schengen-Raum ermöglicht es über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.
Der Beitritt Istriens/Kroatiens in das System des Schengen-Raums kennzeichnet die Abschaffung von Grenzkontrollen zwischen Kroatien und 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie vier Staaten außerhalb der EU: Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Die Reise innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums wird ab dem 1. Januar 2023 ohne Grenzkontrollen an Grenzübergängen des Festlands und des Seeweges abgewickelt, während Kontrollen in Flughäfen noch bis zum 26. März 2023 durchgeführt werden.

Die Einreise nach Kroatien aus Ländern, die nicht dem Schengen-Raum angehören, ist bei Vorlage eines Personalausweises, eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Visums möglich.

Touristen können bis zu 3 Monaten in der Republik Kroatien verweilen.
Ausländer, welche für den Eintritt in die Republik Kroatien kein Visum benötigen, können in der Republik Kroatien maximal 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen verweilen, beginnend vom Tag des ersten Eintritts.

Visum
Generell gilt, dass Bürger aus europäischen Ländern, unabhängig davon, ob ihre Länder EU-Mitgliedstaaten sind oder nicht, kein Visum für die Einreise nach Kroatien benötigen. Die einzigen Ausnahmen sind die Russische Föderation, Weißrussland und die Republik Türkei. Staatsbürger eines Großteils von Nicht-EU-Ländern werden wahrscheinlich ein Visum gemäß den Abkommen Kroatiens mit ihrem Heimatland einholen müssen.
Eine Übersicht des Visumsystems, welches zwischen Kroatien und anderen Ländern gilt, ist beim Außenministerium auf der Internetseite
www.mvep.hr zugängig.

Zoll
Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind mit den Vorschriften der Länder der Europäischen Union konform.
Reisende oder Touristen haben beim Eintritt in die Republik Kroatien das Recht zum Einbringen von persönlichem Gepäck, einschließlich Proviant, Medikamenten, Waffen und andere Gegenständen im Einklang mit den Zollvorschriften.
Detaillierte Richtlinien beziehungsweise Benachrichtigungen über das Einbringen einzelner Gegenstände, Pflanzen und Tiere in die Republik Kroatien können auf den Internetseiten der Zollbehörde des Finanzministeriums gefunden werden: www.carina.gov.hr.

Anmeldung
Wenn Sie sich im Hotel, Gästehaus, Campingplatz oder in einer Ferienwohnung anmelden, sind Sie automatisch auch im eVisitor System angemeldet, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

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