Anmeldung des Aufenthalts und zahlen die Kurtaxe

Gemäß Ausländermeldegesetz, sind ausländische Staatsbürger verpflichtet, ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien innerhalb bei der zuständigen Behörde anzumelden. Personen, sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die ausländische Staatsangehörige beherbergen, sind verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden anzumelden.

Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Art und Nummer des Personaldokuments,Geschlecht, Staat und Wohnanschrift, Geburtsdaten und Staatsangehörigkeit, Kategorie der Kurtaxe – Behinderung) dienen zum Zweck der Anmeldung Ihres Aufenthaltes, der Kontrolle der Zahlung der Kurtaxen und statistischer Datenerhebung, ausschließlich für Tourismusverbände, öffentliche Behörden und Ministerien, die damit befasst sind (Tourismusministerium und Tourismus-Inspektion, Ministerium des Inneren und Finanzministerium – Zollbehörde).
Jede unzulässige Nutzung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Reproduktion, Darstellung, Übertragung, Verkauf, Speicherung oder jede andere unzulässige Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist streng verboten.
Die oben angeführten Angaben, die in das System eVisitor eingetragen werden, stehen in Übereinstimmung mit dem Fremden–, bzw. Ausländergesetz, dem Gesetz über Kurtaxen, Amtsblatt NN 152/08, 59/09,  30/14 , 52/19, 32/20 und 42/20 , und der Regelung von Art und Weise der Führung der Touristenverzeichnisse, wie auch Form und Inhalt des Anmeldeformulars für Touristen an den Touristenverband NN 126/15. Dafür ist keine Zustimmung der Gäste notwendig.

Das Aufstellen von Zelten, Campinganhängern, Wohnmobils und anderer Campingausrüstung ist laut Gastgewerbegesetz außerhalb des Campingplatzes verboten.

Alle Gäste, sowohl aus Kroatien als auch vom Ausland, die sich außerhalb deren ständigen Wohnortes in einem der touristischen Objekten aufhalten (Hotel, Motel, Pension, Appartement, Zimmer, Kurort, Alpinistenheim, Marinas, Erholungsheimen u.a.) sind verpflichtet die Kurtaxe zu zahlen.
Die Kurtaxe zahlen auch:
• Eigentümer von Wohn- oder Urlaubshäusern in den Tourismusgebieten, sowie alle Personen die sich im Haus aufhalten.
• Eigentümer von Booten, Yachten und anderen Wasserfahrzeugen, die sich in den Marinas an einer Anlegestelle befinden, sowie alle Personen, die sich auf denen aufhalten.
Die Kurtaxe wird pro Person und Tag berechnet.
Folgende Personen sind von der Kurtaxe befreit:
• Kinder bis 12 Jahre.
• Personen mit einem Invaliditätsgrad von 70% oder höher und einem Begleiter.
• Teilnehmer der Schulgruppen (Pauschalreisen) beglaubigt durch die Schule.
• Saisonarbeiter.
• Familienmitglieder der Einwohner der touristischen Gemeinde oder Stadt. Passagiere eines Fahrgastschiffes, wenn das Schiff im Hafen festgemacht ist.
• Besitzer eines Ferienhauses und deren Familienmitglieder (nur wenn das Ferienhaus ein original altes Familienhaus ist, welches man von einer Person geerbt hat, die ihr letztes Wohnsitz in der touristischen Gemeinde oder Stadt gehabt hat).
• Personen, die ihre Übernachtungsleistung im Rahmen einer sozialen Betreuung nutzen.
• Studenten und Schüller, die kein Wohnsitz in der Gemeinde oder Stadt haben, in welcher sie zur Schule gehen.
50% Nachlass auf die Kurtaxe haben folgende Personen:
• Kinder von 12 bis 18 Jahre.
• Personen bis 29 Jahre insofern sie Mitglieder internationaler Jugendorganisationen sind und ihre Übernachtung in Jugendherbergen oder Jugendhotels nutzen, welche Mitglieder des internationalen Netzwerkes für Jugendherbergen sind (IYHF).

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